Medizinrecht: Ärzte dürfen nicht grundlos von Standardtherapie abweichen
Wenn Ärzte andere Behandlungsmethoden anwenden als die Standardtherapie, ohne ihre Patienten darauf hinzuweisen, ist das ein Behandlungsfehler. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Urteil vom 25.02.2014, Az.: 26 U 157/12). Als grob gilt der Fehler, wenn sich der Patient bereits für die...