Folgerezepte: Portokosten ab sofort erstattungsfähig
Zeitlich befristet bis zum 30.06.2020 werden Ärzten die Portokosten für Arzneimittelrezepte, andere Verordnungen und Überweisungen erstattet. Voraussetzung dafür ist, dass der betreffende Patient bei Ihnen in Behandlung ist.
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