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   19.09.2011
Gesundheitspolitik    
 

Ärzteschaft rückt von Erklärungspflicht für Organspende ab

Die deutsche Ärzteschaft rückt von ihrem Ziel ab, die Bürger durch eine Erklärungspflicht zur Organspende drängen zu wollen. Es habe sich gezeigt, dass der im Juni vom Ärztetag gefasste Beschluss, jeden Bürger zu einer klaren Aussage für oder gegen die Organspende zu verpflichten, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, sagte Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery der «Berliner Zeitung» (Montag). Dies hätten Verfassungsjuristen festgestellt.


In Deutschland gibt es einen dramatischen Mangel an Spenderorganen. Von rund 12.000 Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, sterben jährlich etwa 3.000. «Wir haben es zu akzeptieren, dass ein Mensch keine Entscheidung über die Organspende treffen möchte», sagte Montgomery. Deshalb unterstütze die Ärzteschaft nun die Initiative der Fraktionschefs von Union und SPD im Bundestag, Volker Kauder und Frank-Walter Steinmeier, für die sogenannte Entscheidungslösung.

Kauder und Steinmeier streben an, dass jeder Bürger mindestens einmal im Leben mit dem Thema Organspende konfrontiert wird, beispielsweise bei der Ausgabe des Führerscheins. Kauder will aber niemanden zu einer Entscheidung zwingen. Das lehnt auch die FDP ab.

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Zuletzt geändert am: 19.09.2011