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Ab sofort mehr als 3 Stunden telefonische Konsultation möglich
Aufgrund des steigenden Bedarfs an telefonischen Konsultationen erkrankter Patienten können Sie Ihre Patienten ab sofort öfter und auch länger telefonisch betreuen. Mehr als 3 Stunden pro Patient können zusätzlich zu der Gebührenordnungsposition (GOP) 01435 (88 Punkte / 9,67 Euro) für die telefonische Beratung abgerechnet werden.
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