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Medizin
27. Januar 2021 Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin will Verordnung von Cannabinoiden erleichtern
Vor rund 4 Jahren ist das Gesetz „Cannabis als Medizin“ in Kraft getreten und hat so die Verordnung von Cannabinoiden – z.B. für Patienten mit chronischen Schmerzen – möglich gemacht. Voraussetzung für den Einsatz ist die Ausschöpfung aller Standardtherapien. „Hinweise auf eine missbräuchliche Auslegung oder Anwendung des Gesetzes liegen bisher nicht vor“, so Dr. Johannes Horlemann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS). „Dennoch wird etwa ein Drittel der Anträge zur Verordnung von Cannabinoiden von den Krankenkassen abgelehnt.“ Das bringe zahlreiche Probleme mit sich, insbesondere müssten die betroffenen Patienten zu lange auf eine angemessene Versorgung warten, beklagt Horlemann.
Therapientscheidung soll ausschließlich beim Arzt liegen
Um diese Situation für Ärzte und Schmerzpatienten zu verbessern, hat die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin Verhandlungen mit gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Ziel dieser Verhandlungen ist die Aufhebung des Genehmigungsvorbehaltes einer Erstverordnung durch die Krankenkassen. Das bedeutet, dass die Therapieentscheidung ausschließlich beim Arzt in Absprache mit seinem Patienten liegen soll. Gleichzeitig soll ein nachvollziehbarer Qualitätsanspruch gewährleistet bleiben.
Therapientscheidung soll ausschließlich beim Arzt liegen
Um diese Situation für Ärzte und Schmerzpatienten zu verbessern, hat die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin Verhandlungen mit gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Ziel dieser Verhandlungen ist die Aufhebung des Genehmigungsvorbehaltes einer Erstverordnung durch die Krankenkassen. Das bedeutet, dass die Therapieentscheidung ausschließlich beim Arzt in Absprache mit seinem Patienten liegen soll. Gleichzeitig soll ein nachvollziehbarer Qualitätsanspruch gewährleistet bleiben.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin
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